Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Trisor GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trisor GmbH, Berlin

 

1. Geltungsbereich, Kundenkreis, Vertragstyp

1.1 Allgemeines; Leistungen
Die Trisor GmbH, Bachstrasse 12, 10555 Berlin (nachfolgend: „Trisor“), vermietet über die von der Trisor GmbH betriebene Webplattform unter der Internetadresse www.trisor.de sowie über eine darüber nutzbare passwortgeschützte, webbasierte oder zum Download verfügbare Software einschließlich mobiler Applikation (gemeinsam „Software“) (das gesamte Online-Leistungsangebot die „Digitale Plattform“) digital gesteuerte Wertschließfächer (nachfolgend: „Schließfach“ bzw. „Schließfächer“). Jedes Schließfach wird in den von Trisor betriebenen Tresorräumen (nachfolgend: „Standorte“) gelagert und ist für den Kunden über einen elektronisch gesteuerten Schließfach-Lademechanismus sowie ein elektronisch wie physisch gesichertes SB-Terminal mit einem zwei- oder mehrstufigen Authentifizierungsverfahren (z.B. Kundenkarte, PIN, Fingerabdruck-Scan, Einmalcode) zugänglich. Zudem erbringt Trisor weitere begleitende Leistungen wie bspw. die Sicherung des Standorts und des SB-Terminals (nachfolgend: „Services“) (Digitale Plattform, Zurverfügungstellung des Schließfachs und sonstige Dienstleistungen, nachfolgend gemeinsam: die „Leistungen“).

1.2 Umfang
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge, welche Trisor mit ihren Kunden (nachfolgend: „Kunden“) abschließt. Abweichende und/oder entgegenstehende AGB, AGB von Kunden oder von Dritten erkennt Trisor nicht an und diese werden nicht wirksam in Verträge mit Trisor einbezogen.

1.3 Kundenkreis
Der Vertragsschluss ist möglich für natürliche Personen (Verbraucher oder Unternehmer) mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder Großbritannien. Nicht oder nicht voll geschäftsfähige Personen können Verträge nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abschließen. Verträge können zudem abgeschlossen werden mit juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Personengesellschaften, Genossenschaften und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Kunden müssen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln.

 

2. Vertragsschluss und Einrichtung des Schließfachs und des Kundenkontos.

2.1 Vorbereitung des Vertragsschlusses
Der Vertragsschluss wird durch die Registrierung und die Identifikationsprüfung vorbereitet. Durch diese unter Ziffer 2.1 beschriebenen Einzelschritte wird weder ein Vertrag abgeschlossen noch ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss seitens Trisor oder seitens des Kunden erworben. Daneben wird kein Anspruch auf Weiterführung der Registrierung oder auf eine dauerhafte Nutzung der Digitalen Plattform durch den Kunden erworben, unabhängig davon, ob die Digitale Plattform bereits im Rahmen der vorbereitenden Handlungen genutzt wird.

2.1.1 Registrierungsablauf
Zum Abschluss eines Mietvertrages ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung erfolgt entweder vor Ort am jeweiligen Standort (Ziffer 2.1.1 (a)) oder alternativ digital über ein Registrierungsformular (Ziffer 2.1.1 (b)).

(a) Registrierung vor Ort

Die Registrierung vor Ort erfolgt durch Angabe von Anrede, Vor- und Nachnamen sowie E-Mailadresse gegenüber einem Mitarbeiter von Trisor, der diese Daten in ein System eingibt, sodass sie später der Digitalen Plattform zur Verfügung stehen. 

Der Kunde gibt diese sowie ggf. weitere, von Trisor nach den gesetzlichen Vorschriften zu erhebende Daten, insbesondere nach § 154 Abs. 2 S. 2 AO in Verbindung mit § 11 Abs. 4 und Abs. 6 GWG, wahrheitsgemäß an.

(b) Digitale Registrierung

Die digitale Registrierung erfolgt durch den Kunden selbst, der digital (etwa über die Trisor Website oder eine sonstige digitale Applikation) den gewünschten Trisor-Standort auswählt und Anrede, Vor- und Nachname sowie E-Mailadresse angibt.

Der Kunde gibt diese, sowie ggf. weitere, von Trisor nach den gesetzlichen Vorschriften zu erhebende Daten, insbesondere nach § 154 Abs. 2 S. 2 AO in Verbindung mit § 11 Abs. 4 und Abs. 6 GWG, wahrheitsgemäß an.

Unabhängig davon, ob der Kunde im Rahmen der Registrierung bereits darüber hinausgehende Angaben (etwa zur gewünschten Schließfachgröße) macht, entsteht kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines (ggf. bereits spezifizierten) Mietvertrages.

Nach Abschluss der Digitalen Registrierung sendet die Trisor GmbH als Plattformbetreiber dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail zu, die auch diese AGB beinhaltet („Registrierungsnachricht“). Mit Versand der Registrierungsnachricht ist der Zugang des Kunden zur Digitalen Plattform („Nutzer-Account“) wirksam eingerichtet; nach Vergabe sowie Bestätigung eines Passworts kann der Kunde seine persönlichen Daten einsehen.

Hierdurch wird ausdrücklich kein Vertragsverhältnis mit dem Kunden begründet; Trisor ist (soweit im Nachgang an die Registrierung kein Mietvertrag geschlossen wird) jederzeit befugt, diesen Vorab-Zugang des Kunden zur Digitalen Plattform vorübergehend oder endgültig zu sperren. Es gelten jederzeit die auf der Website zugänglich gemachten Datenschutzangaben.

2.1.2 Registrierungsdaten
Bei der Registrierung hat der Kunde wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den abgefragten Daten, einschließlich der nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben gemäß Ziffer 3 („Registrierungsdaten“) zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Registrierungsdaten nach erfolgter Registrierung stets aktuell sind. Etwaige Änderungen sind unverzüglich auf der Digitalen Plattform einzupflegen. Die Angabe falscher Registrierungsdaten oder das Unterlassen deren Aktualisierung ist unzulässig; in schwerwiegenden bzw. Wiederholungsfällen kann der Mietvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden und der Kunde von einer erneuten Registrierung ausgeschlossen werden.

2.1.3 Schutz von Zugangsdaten
Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ausschließlich der Kunde ist verantwortlich für sämtliche über seinen Nutzer-Account ausgeführten Handlungen. Bei Mitverschulden von Trisor bleibt § 254 BGB unberührt. Sofern Anhaltspunkte für den Missbrauch des Nutzer-Accounts bestehen oder Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, dies Trisor umgehend anzuzeigen. Trisor wird die Zugangsdaten des Nutzers nicht an Dritte weitergeben und diese nicht per E-Mail oder Telefon bei ihm abfragen.

2.1.4 Festlegung der Zahlungsart
Der Kunde kann unter den nachfolgend genannten sowie ggf. weiteren auf der Digitalen Plattform angegebenen Zahlungsarten wählen. Aufgrund technischer oder standortbedingter Einschränkungen hat der Kunde keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zahlungsverfahren oder Zahlungsmodalitäten. Die angebotenen Zahlungsverfahren sind grundsätzlich für den Kunden kostenfrei nutzbar:

(a) Kreditkarte 

(b) SEPA Lastschriftverfahren

(c) Barzahlung

Der Kunde trifft die Entscheidung über die Zahlungsart entweder im Anschluss an die digitale Registrierung auf der Digitalen Plattform oder mündlich gegenüber dem Trisor-Mitarbeiter im Anschluss an die Registrierung vor Ort.

2.1.5 ID-Prüfung
Vor dem Abschluss des Mietvertrages müssen die von dem Kunden angegebenen Registrierungsdaten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 154 Abs. 2 S. 2 AO in Verbindung mit §§ 12 und 13 GWG, überprüft werden („ID-Prüfung“). 

Zur Durchführung der ID-Prüfung kann der Kunde aus mehreren Varianten wählen, soweit gesetzlich zugelassen; darunter beispielsweise die ID-Prüfung im Wege des Postident-Verfahrens über die Deutsche Post AG. Für den Fall, dass die ID-Prüfung über einen beauftragten Dienstleister durchgeführt wird, gelten die Bestimmungen des Dienstleisters. Aufgrund technischer oder standortbezogener Beschränkungen hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Variante zur Durchführung der ID-Prüfung. Die ID-Prüfung ist für den Kunden kostenfrei. Verweigert der Kunde die Angabe der gesetzlich erforderlichen Daten, sind diese oder erweisen sie sich als unvollständig, unrichtig oder können die Angaben, z.B. mangels rechtzeitiger Vorlage gesetzlich hierfür vorgesehener Mittel (insb. Ausweise, Registerauszüge) nicht gesetzeskonform überprüft werden oder ergibt sich vor oder im Zuge der ID-Prüfung ein Geldwäscheverdacht oder sonstige Hinweise auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten behält sich Trisor vor, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden abzulehnen oder, sofern sie schon begründet wurde, aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

(a) Natürliche Personen
Hierzu muss der Kunde sich durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Sinne des Geldwäschegesetzes (Personalausweis, Reisepass) identifizieren. Entsprechendes gilt für gesetzliche Vertreter, Verfügungsberechtigte, auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte. 

(b) Juristische Personen
Zur ID-Prüfung von Kunden, die keine natürlichen Personen sind, wird Trisor die gesetzlich erforderlichen Nachweise verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, diese beizubringen. Die erforderliche ID-Prüfung von Unternehmen („KYC-Prüfung“) ist kostenpflichtig und vom Vertreter welcher zur Anmietung bei Trisor erscheint, vorab zu zahlen. Die Gebühr ist im Preis- und Leistungsverzeichnis gelistet und unabhängig vom Ergebnis der KYC-Prüfung nicht erstattbar: Der Kunde erwirbt durch die Gebührenzahlung ausschließlich einen Anspruch auf ordnungsgemäße Durchführung der KYC-Prüfung. Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages besteht nur bei positivem Ergebnis der KYC-Prüfung und der tatsächlichen Verfügbarkeit eines Schließfachs nach Abschluss der KYC-Prüfung.

2.2 Vertragsschluss und Schließfachfreischaltung
Der Kunde kann nach erfolgreicher ID-Prüfung einen persönlichen Termin zum Vertragsschluss und zur Freischaltung eines Schließfaches am gewählten Standort vereinbaren („Persönlicher Termin“). Dieser kann auch direkt im Anschluss an die ID-Prüfung erfolgen. Zu diesem Termin muss der Kunde bzw. die für ihn Legitimierte Person (Ziffer 3.3) ein gültiges Ausweisdokument mitführen, dass zur ID-Prüfung (Ziffer 2.1.5) genutzt wurde. Dieses muss zur automatisierten Datenverarbeitung maschinenlesbar sein.

2.2.1 Auswahl des Schließfaches und der Vertragskonditionen.

Im Rahmen des persönlichen Termins wählt der Kunde gegenüber einem Trisor-Mitarbeiter verbindlich die abgefragten Vertragskonditionen wie etwa Schließfachgröße oder Vertragslaufzeit aus. 

Die Anmietung des Schließfaches kann in verschiedenen Tarifmodellen erfolgen. Es besteht kein Recht des Kunden auf einen Wechsel des Tarifmodells im laufenden Vertrag. Das Tarifmodell definiert das Leistungsspektrum des Mietvertrags (z.B. mögliche Zahlungsmethoden und Vertragslaufzeiten) und des monatlichen Basis-Mietpreises, aus dem sich anhand des gewählten Zahlungsintervalls der Mietzins berechnet

Im direkten Anschluss erhält der Kunde diese Vertragsdaten zusammengefasst mit einer Abschrift dieser AGB als E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mailadresse („invitatio ad offerendum„). 

Sofern der Kunde nach Erhalt der E-Mail Änderungswünsche hat oder Korrekturen vornehmen will, ist dies gegenüber dem zuständigen Trisor-Mitarbeiter mündlich möglich. Nach Änderung oder Korrektur erhält der Kunde eine aktualisierte E-Mail, die als neue invitatio ad offerendum gilt.

2.2.2 Angebot durch SMS
Nach Freigabe der in der E-Mail erhaltenen Daten durch den Kunden erhält der Kunde auf die hinterlegte Mobilfunknummer eine SMS mit Verweis auf die konkret durch Angabe des Absendezeitpunkts identifizierbare E-Mail und einem OTP (One Time Password). Die SMS ist das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages zu den in der E-Mail übersandten Konditionen im Sinne des § 145 BGB („Angebot“). Die SMS enthält den Hinweis, dass der Kunde durch Nutzung des OTP den Mietvertrag zu den Konditionen des Angebots wirksam abschließt.

2.2.3 Annahme und Freischaltung
Durch selbständige Eingabe des OTP im Kundenportal oder durch Mitteilung des OTP an den zuständigen Trisor-Mitarbeiter nimmt der Kunde den Vertrag an („Annahme“). Das Schließfach ist (vorbehaltlich technischer Störungen) unmittelbar benutzbar („Schließfach-Freischaltung“). 

2.3 Kein fernmündlicher Vertragsschluss
Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur vor Ort innerhalb eines Trisor Standortes nach dem unter den Ziffern 2.1 und 2.2 dargestellten Verfahren möglich. Ein fernmündlicher Vertragsabschluss, ein Vertragsabschluss ausschließlich durch elektronische Kommunikationsmittel oder per Brief ist nicht vorgesehen und nicht möglich.

2.4 Vertragsschluss von Bestandskunden mit aktiver Mietvertragsbeziehung
Vorstehende Ziffer 2.3 gilt nicht für Bestandskunden, die zusätzlich zu einem bereits aktiven Mietvertrag mit Trisor einen weiteren Mietvertrag am Standort („weiteren Mietvertrag“) über die Digitale Plattform abschließen. Diesen weiteren Mietvertrag schließt der Kunde nach Auswahl der Spezifikationen auf der Digitalen Plattform durch Aktivierung des Buttons [„Schließfach kostenpflichtig mieten“] ab. Bis zur Aktivierung des Buttons kann der Kunde die Spezifikation des weiteren Mietvertrages jederzeit verändern oder korrigieren. 

Ist der Kunde Verbraucher, gilt Ziffer 13 auch für diesen weiteren Vertrag sowie die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 327 ff. und §§ 355 ff. BGB.

 

3. Einrichtung und Nutzung des Schließfachs

3.1 Kundenkarte, Biometrische Erfassung und Schlüsselübergabe
Die Durchführung des Vertrages ist aufgrund der technischen Sicherung der Schließfächer nicht ohne Speicherung des über einen elektronischen Scanner im Rahmen der Schließfach-Freischaltung erfassten und auf der Kundenkarte des Kunden („Kundenkarte“) gespeicherten Fingerabdrucks des Kunden („Biometrische Erfassung“) möglich. Eine Erfassung erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person, welche im Rahmen der Schließfach-Freischaltung erteilt werden kann. Nähere Informationen zur Einwilligung und zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhalten Sie in der gesonderten Datenschutzerklärung von Trisor unter https://www.trisor.de/datenschutz/. Die biometrischen Daten des Kunden werden ausschließlich auf seiner Kundenkarte gespeichert. Unmittelbar vor der Biometrischen Erfassung vergibt der Kunde über eine Hardware-Vorrichtung vor Ort eine persönliche PIN für seine Kundenkarte („PIN“), welche dem Kunden zuvor am Standort übergeben wurde. Die Biometrische Erfassung ist für den Abschluss und die Durchführung des Mietvertrages zwingend. Alternativen zum PIN oder Fingerabdruck, wie OTP-Codes über Authenticator-Apps können von Trisor angeboten werden, es besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf diese. 

Für jedes Schließfach werden dem Kunden zwei (2) Schlüssel ausgehändigt. Diese befinden sich bei dem ersten Zugriff auf das Schließfach in dem Schließfach. Die Vervielfältigung des Schlüssels ist ausdrücklich untersagt. Sollte bei erster Öffnung nur ein oder gar kein Schlüssel vorhanden sein, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich vor Ort bei Trisor anzuzeigen. Fehlende Schlüssel ohne sofortige (und somit nachprüfbare) Meldung sind gemäß Ziffer 2.2 mit Kosten für den Kunden verbunden.

3.2 Zugang zum Schließfach
Die Kombination der Authentifizierungsmittel ermöglicht dem Kunden Zutritt zu den Räumlichkeiten (“Kundenkabine”), in denen sich die SB-Terminals befinden. Nach Auswahl eines freien SB-Terminals kann der Kunde am SB-Terminal Zugriff auf das Schließfach nur dann erhalten, wenn er sich mit seinen Authentifizierungsmitteln und Schlüssel identifiziert hat

3.3 Legitimierte Personen
(a) Sofern der Kunde eine natürliche Person ist, kann er über die digitale Plattform abhängig vom Tarifmodell eine bestimmte Anzahl von Bevollmächtigten für die Nutzung des Schließfachs (jeder ein „Bevollmächtigter“) benennen, welche durch Anrede, Vor- und Nachname sowie E-Mail Adresse eingetragen werden und im Anschluss über Trisor im Namen des Kunden eine Einladung erhalten. Ein Anspruch auf Zulassung einer Legitimierten Person besteht, soweit der Kunde eine natürliche Person ist, nur bei Angehörigen des Kunden (§ 15 der Abgabenordnung (AO)). Trisor behält sich vor andere Personen nicht als Legitimierte Personen zuzulassen. Der oder die Bevollmächtigte muss sodann selbst die ID-Prüfung sowie Freischaltung nach Ziffer 2.1 durchlaufen und erhält gegen Zahlung einer Gebühr eine eigene Kundenkarte. Die Gebühr wird nach erfolgter Freischaltung automatisch dem hinterlegten Zahlungsmittel des Kunden in Rechnung gestellt und ist je nach gewähltem Zahlungsmittel umgehend zahlbar. Ist das gewählte Zahlungsmittel die Barzahlung, ist die Gebühr im Zuge der Freischaltung vor Ort zu begleichen. Zusätzlich zur Gebühr der Freischaltung fällt ein Aufschlag auf den Mietpreis an, welcher gemäß dem geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis bei Freischaltung der Legitimierten Person berechnet wird. Der Aufschlag auf den Mietpreis für die zusätzliche Legitimierte Person wird für die Zukunft bei wiederkehrenden Zahlungen automatisch aufgeschlagen. Sofern ein Zeitraum betroffen ist, der bereits durch eine vergangene Zahlung des Kunden abgedeckt ist, wird der Aufschlag auf den Mietpreis anteilig durch eine Einmalzahlung zum Zeitpunkt der Freischaltung der hinzukommenden Legitimierten Person über das hinterlegte Zahlungsmittel in Rechnung gestellt.

(b ) Sofern der Kunde keine natürliche Person ist, ist er berechtigt, über seinen Kunden-Account bis zu zwei (2) in einem elektronisch öffentlich einsehbaren Register (Gesellschaftsregister, Handelsregister) eingetragene gesetzliche Vertretungsberechtigte (insbesondere Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen) („Gesetzliche Vertreter“) und bis zu standardmäßig zwei (2) zusätzliche Bevollmächtigte für die Nutzung des Schließfaches zu benennen. 

Die Sätze 4-8 des vorstehenden Absatz (a) gelten entsprechend. Bevollmächtigte im Sinne der vorstehenden Absätze (a), (b), Ziffer 4.4 sowie Gesetzliche Vertreter werden jeweils als „Legitimierte Personen“ definiert. 

3.4. Verlust von Kundenkarte oder Schlüssel durch den Kunden.

3.4.1 Verlust der Kundenkarte
Bei Verlust einer Kundenkarte durch den Kunden oder durch eine Legitimierte Person hat der Kunde Trisor unverzüglich zu unterrichten und die jeweilige Karte sperren zu lassen. Der Kunde haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Verlust einer auf ihn oder eine Legitimierte Person ausgestellte Kundenkarte entstehen. Eine Sperrung ist jederzeit über die entsprechende Funktion im Kundenbereich der Digitalen-Plattform möglich. Im Kundenbereich kann der Kunde anschließend die Ausstellung einer neuen Kundenkarte beantragen. Für die Abholung einer neuen Karte muss über den digitalen Kundenbereich ein persönlicher Termin am Standort vereinbart werden, da die biometrischen Merkmale erneut erfasst werden müssen. Während des Termins muss der Kunde sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder internationaler Reisepass) gegenüber dem Trisor-Mitarbeiter identifizieren. Für diesen Vorgang erhebt Trisor eine Gebühr gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

3.4.2 Verlust des Schlüssels
Bei Verlust des Schließfachschlüssels ist Trisor unverzüglich über den Kundenbereich der Digitalen Plattform zu unterrichten. Aufgrund technischer Beschränkungen ist die Anfertigung einer Schlüsselkopie nicht erlaubt, sodass im Verlustfall eines Schlüssels das Schließfach mit dem verbleibenden geöffnet und ein neues Schloss eingebaut werden muss. Die Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Eine Anfertigung von Schlüsselkopien ist ausdrücklich untersagt.

Bei Verlust beider Schlüssel muss mit Trisor ein Termin zur Schließfachöffnung vereinbart werden. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen Termin innerhalb von weniger als 10 Werktagen. In diesem Fall wird das Schließfach des Kunden dem Tresor entnommen und in einem kameraüberwachten und alarmgesicherten Raum zwischengelagert. Am Termin wird das Schließfach im Beisein des Kunden aus dem gesicherten Raum entnommen und aufgebrochen. Die Kosten werden dem Kunden gemäß des Preis- und Leistungsverzeichnisses in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält auf Wunsch ein neues Schließfach, auf welches die Restlaufzeit seines Vertrages übertragen wird; es besteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund des Schlüsselverlusts.

 

4. Aufzeichnungs- und Auskunftspflichten. 

4.1
Der Kunde ist sich bewusst, dass Trisor als Überlasser von Schließfächern Aufzeichnungs- und Auskunftspflichten gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) unterliegt. Insofern ist Trisor verpflichtet, sich vor Freischaltung des Schließfachs Gewissheit über die Person und Anschrift jedes Verfügungsberechtigten und jedes wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, z.B. in einer Datei, festzuhalten. Trisor hat insoweit sicherzustellen, dass Trisor den gesetzlich zuständigen Behörden jederzeit Auskunft erteilen kann, wer als Kunde oder Legitimierte Person über den Inhalt eines Schließfachs verfügungsberechtigt bzw. wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des GWG ist. Zu diesem Zweck wird ein für Dritte nicht einsehbares elektronisches Verzeichnis der Verfügungsberechtigten geführt. Die Gültigkeit der Daten darf den gesetzlichen Regelungen entsprechend kontinuierlich überwacht und ihre Aktualität in angemessenem Abstand abgefragt werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, auf entsprechende Anfrage von Trisor hin die Gültigkeit seiner Daten zu bestätigen bzw. abweichende Daten zur Verfügung zu stellen. Die Pflicht des Kunden zur regelmäßigen Aktualisierung seiner Daten gemäß Ziffer 2.1.2 bleibt hiervon unberührt.

4.2
Vor diesem Hintergrund wird der Kunde mindestens fünf (5) Tage, im Ermessen von Trisor sind unter Umständen auch geringere Vorlaufzeiten möglich, vor seinem persönlichen Termin zur Freischaltung Trisor insbesondere die nachfolgend genannten Daten mitteilen und Trisor unaufgefordert und unverzüglich etwaige zukünftige Änderungen dieser Daten über sein Nutzerprofil elektronisch mitteilen:

       a) Im Fall, dass der Kunde eine Privatperson ist: 

    • Vor- und Nachname 
    • Geburtsort, Geburtsdatum 
    • Staatsangehörigkeit 
    • Wohnanschrift 
    • Bestätigung dass der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.  

       b) Im Fall, dass der Kunde keine natürliche Person ist: 

    • Firma bzw. Name 
    • Rechtsform 
    • Anschrift des Sitzes bzw. der Hauptniederlassung 
    • Nummer in einem elektronisch einsehbaren Handels-/Gesellschafts- /Genossenschaftsregister oder in einem anderen gesetzlich vorgeschriebenen Register 
    • Vertretungsberechtigte (bspw. Vorstände, Geschäftsführer) unter Angabe deren Vor- und Nachnamens, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung 
    • Geschäftliche E-mailadresse 
    • Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte an dem Kunden halten (einschließlich diese betreffenden Informationen gemäß der vorstehenden Absätze dieser lit. b)) 
    • Bestätigung, dass der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. 

Der Kunde ist verpflichtet, Trisor die Unterlagen vorzulegen, die zur Überprüfung seiner Angaben nach §§ 154 Abs. 2 S. 2 AO in Verbindung mit §§ 12 und 13 GWG erforderlich sind. Bei Privatpersonen erfolgt eine Überprüfung in der Regel anhand des Personalausweises oder Reisepasses über Identitätsnachweis durch einen von Trisor bevorzugten Online-Identifikations-Anbieter oder vor Ort durch Trisor Personal. Entsprechendes gilt für Legitimierte Personen und wirtschaftlich Berechtigte.

4.3
Sofern ein Kunde die unter Ziffer 4.2 genannten Informationen nicht in der vorgeschriebenen Form zur Verfügung stellen kann, ist Trisor berechtigt, die Identität anhand geeigneter Daten bzw. Unterlagen zu überprüfen. Zudem behält sich Trisor das Recht vor, die Legitimationsnachweise auch nach der Durchführung der ID-Prüfung stichprobenweise bei Betreten der Geschäftsräume im Original zu überprüfen.

 

5. Vertragliche Pflichten, Übertragbarkeit, Todesfall, Vertragstyp. 

5.1
Nach erfolgreicher Schließfach-Freischaltung gemäß Ziffer 2.2 vermietet Trisor an den Mieter das im Rahmen der Schließfach-Freischaltung näher bezeichnete Schließfach.

5.2
Die Rechte aus diesem Mietvertrag sind nicht übertragbar. Eine Untervermietung oder Nutzungsüberlassung des Schließfachs sowie die Einlagerung von Gegenständen Dritter sind nicht gestattet. 

5.3
Der Zugriff auf ein Schließfach kann aus Sicherheitsgründen nur durch den Kunden und Legitimierte Personen erfolgen.

5.4
Stirbt ein Mieter, so ist der Zugang zum jeweiligen Schließfach dem Erben unter Vorlage eines Erbscheins, bei mehreren Erben einem (1) von diesen gemeinschaftlich schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage eines Erbscheins oder einem Testamentsvollstrecker unter Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu gewähren. Trisor wird die Unterlagen rechtlich prüfen und nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung eine Anpassung der im System hinterlegten Legitimierten Personen ermöglichen. Hierbei fällt die reguläre Freischaltungsgebühr und Zusatzmiete einer Zugriffsberechtigung gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis an. Mehrere Erben haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu benennen; dieser hat eine schriftliche Vollmacht der Erben vorzulegen. Jeder Erbe, Bevollmächtigte oder Testamentsvollstrecker hat das Legitimierungsverfahren im Sinne von Ziffern 2.1 zu durchlaufen. Etwaige gesetzliche Meldepflichten von Trisor bleiben unberührt.

5.5
Dem Kunden ist bewusst, dass kein Verwahrvertrag gemäß § 688 BGB vorliegt und der Kunde keinerlei Rechte aus einem Verwahrvertrag oder einem dem Verwahrvertrag ähnlichen Vertragstyp herleiten kann, d.h. dass Vertragsgegenstand nicht die Obhut über die im Schließfach befindlichen Gegenstände, sondern sich auf die Überlassung des Schließfaches beschränkt.

 

6. Zugang zur Mietsache 

6.1
Der Mieter erhält mit Abschluss der Freischaltung eine personalisierte Kundenkarte („Zugangskarte“), welche mit bestimmten Authentifizierungsfaktoren wie z.B. PIN und Fingerabdruck konfiguriert ist. 

Abhängig vom Tarifmodell des Kunden ist der Zugang des Schließfaches auf bestimmte Zeiten, Wochentage oder auch die Anzahl der Zugänge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes beschränkt und kann, außerhalb der im Tarifmodell definierten Zeiträume, mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Die Beschränkungen und Kosten sind gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis definiert und durch die Auswahl des Tarifmodells durch den Kunden für den Vertrag festgelegt.

Zu Zeiten notwendiger Wartungsarbeiten, bei technischen Defekten oder bei Betriebsunterbrechungen aufgrund höherer Gewalt, Fehlbedienung durch Kunden oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung kann dem Kunden unabhängig vom Tarifmodell kein Zugang zum Schließfach ermöglicht werden.

Der Zugang erfolgt über einen mit Kundenkarte und/oder PIN zugänglichen verschlossenen Raum („Terminal-Bereich“), in dem das SB-Terminal für den Zugriff auf das Schließfach aufgebaut ist. Der Kunde bzw. Legitimierte Personen dürfen den Terminal-Bereich grundsätzlich nur allein betreten. Der Kunde bzw. die Legitimierten Personen haben die für den Terminal-Bereich und den Standort jeweils geltende Hausordnung zu beachten.

Innerhalb des Terminal-Bereichs besteht eine maximale Aufenthaltsdauer, welche vom SB-Terminal angezeigt wird. Bei Überschreiten der maximalen Aufenthaltsdauer sind der Kunde bzw. Legitimierte Personen verpflichtet, den Terminal-Bereich zu verlassen und ggf. wartenden Kunden Zugang zu ermöglichen. 

6.2
Die Geschäftsbereiche inklusive des Terminal-Bereiches werden zur Absicherung der Schließfächer durch eine Videoaufzeichnung gesichert. Aufgenommen werden dabei die den Terminal-Bereich betretenden und dort verweilenden Personen, nicht aber die Einbringung oder Entnahme von Gegenständen in bzw. aus der Schließfach-Kassette. 

6.3
Der Mieter ist für die sichere Aufbewahrung der Kundenkarte allein verantwortlich. Die im Zusammenhang mit Verlust einer Kundenkarte oder einem sonstigen Authentifizierungsmittel anfallenden Kosten trägt der Mieter. 

6.4
Der Mieter ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Verschluss des Schließfachs Sorge zu tragen. Verursacht der Kunde Anlagendefekte und/oder -ausfälle aufgrund unsachgemäßer Benutzung des angemieteten Schließfaches (z.B. aufgrund von Überfüllung hochgewölbte Deckel, unverschlossene Schließfächer mit hochstehendem Deckel, heraushängende Gegenstände aus dem Schließfach, Gewaltanwendung bei Ab- und Aufschließen des Schließfaches und damit verbundenen Beschädigungen an Schlüsseln und/oder Schließfach) ist der Kunde Trisor gegenüber zum Ersatz des entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Trisor wird dem Kunden solche Schäden in Rechnung stellen. Handlungen der für den Kunden auftretenden Legitimierten Personen werden dem Kunden zugerechnet.

6.5.
Innerhalb des Terminal-Bereichs sowie anderen Geschäftsflächen ermöglicht ein Notfallknopf das Auslösen eines direkten Alarms bei der Polizei. Sollte der Knopf ohne bestehende Notfallsituation (Überfall, Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit) durch den Kunden, dessen Legitimierte Personen oder dessen Begleitpersonen betätigt werden und ein Polizeieinsatz ausgelöst worden sein, sind die entstandenen Kosten durch den Kunden zu tragen.

6.6.
Bei Problemen mit dem Einlesen und Erkennen des Fingerabdrucks (z. B. aufgrund geschädigter Minuzien oder sonstiger, von Trisor nicht beeinflussbaren Faktoren besteht für Trisor und den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht, das jeweils vier (4) Wochen nach Kenntniserlangung ausgeübt werden muss; eine spätere Kündigung ist nicht möglich. Trisor kann alternativ zum Fingerabdruck einen anderen Authentifizierungsfaktor (zB. OTP über Authenticator App oder SMS Code) anbieten, ein Anrecht hierfür besteht von Kundenseite jedoch nicht. 

 

7. Mietzins, Kosten. 

7.1 Fälligkeit und Zahlungsintervall.
Der Mieter hat im Rahmen der Freischaltung die Möglichkeit zwischen verschiedenen Zahlungsintervallen zu wählen. Die Optionen sind hierbei abhängig vom gewählten Mietmodell. Grundsätzlich ist hinsichtlich der Miete des Schließfaches ein monatlicher Mietzins vereinbart, zahlbar jeweils mit Schließfach-Freischaltung im Voraus für das im Rahmen der Freischaltung gewählte Zahlungsintervall.

7.2 Entgelte und deren Änderung.

7.2.1 Entgelte im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.
Die Höhe der Entgelte für die im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern üblichen Leistungen der Trisor ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, soweit hierin oder in den Kundenverträgen keine besonderen Entgelte genannt sind. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. 

7.2.2 Entgelte außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern. Außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern bestimmen sich die Entgelte für in Anspruch genommene Leistungen nach der getroffenen Vereinbarung, ergänzend nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Fassung. 

7.2.3 Entgelte für sonstige Leistungen.
Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann Trisor ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 

7.2.4 Nicht entgeltpflichtige Tätigkeiten.
Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Trisor bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, wird Trisor kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 

7.2.5 Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen.
Änderungen von Entgelten für Leistungen von Trisor, die von Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Schließfach-Vermietung), können dem Kunden frühestens nach Ablauf von einem (1) Jahr ab Vertragsschluss mit einem Vorlauf von zwei (2) Monaten angeboten werden, insbesondere um der Entwicklung der allgemeinen Marktverhältnisse und der laufenden Kosten Rechnung zu tragen. Die Änderungen können im Wege einer E-Mail oder Benachrichtigung der Digitalen Plattform angeboten werden. Das Angebot der Entgeltänderung ist mit einer entsprechenden Begründung versehen. Lehnt der Kunde die Anpassung in Textform binnen vier (4) Wochen nach Absendung der Mitteilung ab, bleibt der Mietzins unverändert. Im Übrigen gilt für den Fall der Ablehnung Ziffer 11.2.

7.3 Anpassung von Entgelten bei Änderungen des anwendbaren Umsatzsteuersatzes.
Hier oder in den Kundenverträgen als inklusive Umsatzsteuer bezeichnete Entgelte beruhen auf der Annahme der Geltung eines Umsatzsteuersatzes von 19%. Sofern der Umsatzsteuersatz geändert werden sollte, hat Trisor das Recht, die hier und in Kundenverträgen genannten Entgelte unter Anwendung eines geänderten Umsatzsteuersatzes zu verlangen. Das neue, von Trisor einforderbare, Entgelt errechnet sich in diesem Fall nach folgender Formel: Bisheriges Entgelt inkl. USt x 100/119 = Nettoentgelt; Neues Entgelt = Nettoentgelt + (Nettoentgelt x neuer anwendbarer Umsatzsteuersatz).

7.4 Einmalige Gebühren für Freischaltung und Legitimierte Personen.
Nach erfolgter Freischaltung des Schließfaches zahlt der Kunde eine einmalige Einrichtungsgebühr welche die Durchführung der Schließfach-Freischaltung einschließlich ID-Prüfung, Biometrischer Erfassung des Kunden bzw. im Fall von juristischen Personen der ersten Legitimierten Person und die Zurverfügungstellung einer Kundenkarte sowie eines Satzes Schließfachschlüssel umfasst. Für die zweite Legitimierte Person je Kunde erhebt Trisor eine Gebühr. Die vorgenannten Kosten werden nach Durchführung des Verfahrens zur Schließfachfreischaltung gemäß Ziffern 2.1 und 2.2 automatisch dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet bzw. sind bei Barzahlung unverzüglich am jeweiligen Standort zu bezahlen. Sofern der Kunde in das Verfahren zur Schließfach-Freischaltung durch Beginn der ID-Prüfung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist eintritt, sind die Gebühren durch Trisor nicht zurück zu erstatten.

7.5 Zahlungsweise.
Der vereinbarte Mietzins ist je nach Zahlungsfrequenz im vom Kunden gewählten Tarifmodell zu begleichen. Die Zahlung ist jeweils spätestens zum wiederholenden Stichtag der Schließfachfreischaltung zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Zahlung an. Kommt ein Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, ist Trisor unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, das jeweilige Schließfach bis zur vollständigen Begleichung der offenen Ansprüche zu sperren. 

7.6 Rabatte.
Im Zuge etwaiger Marketingmaßnahmen angebotene Rabatte (z.B. Marketingmaterial mit Rabattcodes, Rabattcodes von Partnerschaften mit anderen Unternehmen) können nur von Personen in Anspruch genommen werden, die innerhalb der letzten 24 Monate vor Registrierung nicht in einem Vertragsverhältnis zu Trisor standen. Rabatte können nicht weiteren Rabatten oder Aktionen kombiniert werden und gelten nur für das erste angemietete Schließfach. Sofern der Kunde von einem Kooperationspartner von Trisor einen Gutscheincode erhält und diesen bei der Anmeldung nutzt, um einen monetären Vorteil zu erlangen (wie z.B: Freimonate) kann es zur Verifizierung der angegebenen Daten erforderlich sein, dass Trisor Kundendaten zum Datenabgleich an den Kooperationspartner übermittelt.

8. Einbringungsfähige Gegenstände, Verantwortung des Mieters 

8.1 Gegenstände
Die Schließfächer dürfen ausschließlich zur Aufbewahrung von Wertpapieren, Urkunden, Dokumenten, Datenträgern, Schlüsseln, Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck und vergleichbaren Gegenständen, von denen jeweils keine Gefahr für Leben oder Gesundheit anderer Kunden, die Funktionsfähigkeit und den ungestörten Betriebsablauf der Schließfachanlage, die Güte und Beschaffenheit der dort eingebrachten Gegenstände anderer Kunden und/oder für das Gebäude und keine Verunreinigungen ausgehen können, genutzt werden. Das Gewicht der eingelagerten Gegenstände darf das jeweils zugelassene Höchstgewicht nicht überschreiten.

8.2 Sicherheitsvorschriften
Das Schließfach darf insbesondere nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen – insbesondere feuergefährlichen – Sachen oder Gütern verwendet werden. Gefährliche Sachen bzw. Güter (Gefahrgut) sind nach den Gefahrgutvorschriften Stoffe und Gegenstände, von denen bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung während der Lagerung bzw. Verwahrung Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen oder die Umwelt ausgehen können. Darüber hinaus ist die Einlagerung von Flüssigkeiten sowie Gegenständen verboten, soweit das Gesetz den Besitz, den Gebrauch oder die Verwahrung solcher Gegenstände verbietet (z.B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Atomgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz).

8.3 Überwachung, Einsichtnahme
Der Schließfachinhalt wird in Bezug auf sein Gewicht bei jeder Einbringung in den Tresorraum geprüft. Eine weitere Prüfung des Schließfachinhalts erfolgt durch Trisor nicht. Der Mieter steht dafür ein, dass der jeweilige Inhalt seines Schließfachs stets den Sicherheitsvorschriften und den Anforderungen der Ziffer 8.1 entspricht („Persönliche Versicherung“). Bei begründetem Verdacht der Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften oder Verletzung der Ziffer 8.1 kann Trisor 

(a) das Fach durch entsprechenden technischen Maßnahmen sperren und

(b) die Öffnung und Einsichtnahme in das Schließfach im Beisein des Mieters oder einer Legitimierten Person und / oder 

(c) die unverzügliche Räumung des Schließfachs verlangen. Kommt der Kunde einer dementsprechenden Aufforderung in Textform (§ 126 b BGB) nicht binnen einer (1) Woche nach, ist Trisor zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund und umgehender Räumung des Schließfaches auf Kosten des Kunden berechtigt. 

8.4 Gefahr in Verzug
Sofern nach vernünftiger Einschätzung von Trisor der Schließfachinhalt Gefahren für Leib, Leben oder Sachen verursachen könnte, die durch Maßnahmen nach Ziffer 8.3 nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt werden können, oder falls eine entsprechende behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt ist Trisor berechtigt, das Schließfach auf Kosten des Kunden in Gegenwart eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe oder eines Polizei- oder Justizbeamten unter Aufnahme eines schriftlichen Protokolls von Fachpersonal öffnen zu lassen und den Inhalt des Schließfachs gerichtlich zu hinterlegen oder in eine sonstige behördliche Verwahrung zu geben. Trisor wird den Mieter hierüber in Textform (§ 126b BGB) benachrichtigen. Soweit dies nicht zur Verhinderung oder Beseitigung von Gefahren für Leib, Leben oder Sachen erforderlich ist, nimmt Trisor vom Inhalt der Schließfach-Kassette keine Kenntnis; insofern trifft Trisor auch keine Pflicht zur Nachprüfung, ob ein Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer 8.2 nachkommt.

8.5 Eigentum
Die in die Schließfächer und die darin befindlichen Kassetten eingebrachten Gegenstände verbleiben im Eigentum des Kunden. Trisor weist vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer Insolvenz von Trisor der Schließfachinhalt nicht in die Insolvenzmasse fallen würde, sondern dem Mieter auch im Fall einer Kündigung des Mietverhältnisses durch einen Insolvenzverwalter dem Mieter ein Herausgabeanspruch bezüglich der in seinem Eigentum stehenden Gegenstände zustünde.

 

9. Versicherung

9.1 Standarddeckung
Für die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl, Vandalismus bei Einbruchdiebstahl und Raub innerhalb der Geschäftsräume haftet Trisor im Rahmen dieser AGB bis EUR 5.000,00 (fünftausend Euro) („Standardhaftungssumme“) pro Mietvertrag, ohne dass Trisor den Eintritt einer dieser Gefahren zu vertreten haben muss. Dafür hat die Trisor GmbH als Versicherungsnehmer eine standortübergreifende Versicherung abgeschlossen, welche mindestens sämtliche Schließfächer eines Standortes umfasst. Diese verschuldensunabhängige Haftung geht den Regelungen aus Ziff. 10 vor und besteht nur soweit, als der Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gewährt. Die Versicherungsprämie bis zur Höhe der Standardhaftungssumme trägt Trisor. Bei Einlagerung höherer Werte trägt der Mieter die Obliegenheit, dies Trisor anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet bei Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber Trisor, den ihm durch eine vorstehend aufgeführte Gefahr entstandenen Schaden zu beweisen sowie den Inhalt des Schließfaches durch eigene Dokumentation nachzuweisen.

9.2 Dokumentation
Der Mieter hat für ausreichende Dokumentation der eingebrachten Werte in Form von Gutachten, Bildmaterial, Lieferscheinen, Rechnungen, etc. zu sorgen (Obliegenheit), um bei Geltendmachung eines Anspruchs entsprechende Nachweise führen zu können. Der Mieter ist verpflichtet, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen und Trisor evtl. Verlust oder Beschädigung schriftlich anzuzeigen.

9.3 Höherversicherung, Erhöhung der Haftungssumme
Trisor und Mieter können gesondert vereinbaren, dass die verschuldensunabhängige Haftung von Trisor für die in 9.1. genannten Gefahren auf höhere Beträge erweitert wird, für die die Trisor GmbH die eigene Versicherungsdeckung erhöht. Hierdurch erhöhen sich die vom Mieter zu tragenden Kosten wie in der Vereinbarung zur Höherversicherung individuell zu vereinbaren. 

 

10. Haftung von Trisor

10.1 Gesetzliche Haftung
Bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Trisor nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Haftungsbeschränkung
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Trisor nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, welche/welcher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war/waren. Vorstehende Beschränkungen gelten auch für die Trisor GmbH, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Trisor.

10.3 Vorbehalt gesetzlich zwingender Haftung
Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien seitens Trisor. Diese AGB enthalten keine Garantien im vorstehenden Sinne, d.h. eine Garantiehaftung kann sich nur aufgrund von individualvertraglichen Abreden ergeben. Solche Garantien ergeben sich keinesfalls aus allgemeinen Werbe- oder Produktinformationen auf der Digitalen Plattform.

10.4 Externe Links
Die Website der Digitalen Plattform enthält Links auf externe Webseiten Dritter. Auf die Inhalte dieser direkt oder indirekt verlinkten Webseiten hat Trisor keinen Einfluss. Für die Richtigkeit der Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich, weshalb Trisor diesbezüglich keinerlei Gewähr übernimmt. Die fremden Webseiten hat Trisor zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keinerlei Rechtsverletzungen erkennbar. Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der von Trisor verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß kann Trisor nicht leisten. Falls Trisor Rechtsverletzungen bekannt werden, wird Trisor die entsprechenden Links sofort entfernen.

10.5
Der Schadenswert der eingelagerten Gegenstände ist nach deren objektivem Verkehrswert zu bestimmen; ideelle Werte (etwa Liebhaber- oder Erinnerungswerte) bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.

 

11. Technische Verfügbarkeit der Digitalen Plattform und des Schließfachs 

11.1
Trisor strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine bestmögliche Verfügbarkeit der Digitalen Plattform und der Schließfächer der Mieter an. Die Zusage einer jederzeitigen Verfügbarkeit kann den Kunden jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Wartungs-, Sicherheits- und/oder Netzkapazitätsgründe sowie sonstige Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von Trisor können zur vorübergehenden Unterbrechung der Verfügbarkeit der Digitalen Plattform und der damit zusammenhängenden Leistungen, einschließlich der Zugänglichkeit der Schließfächer führen. Dies bedeutet, dass Mieter ggf. vorübergehend aus technischen Gründen keinen Zugang zu ihrem Schließfach haben könnten. Für technische Schwierigkeiten innerhalb der IT-Infrastruktur der Kunden und für sonstige Schwierigkeiten des Kunden bei der Bedienung der Digitalen Plattform haftet Trisor nicht. Zudem behält sich Trisor das Recht vor, die Zugänglichkeit der Digitalen Plattform vorübergehend zu beschränken oder auszusetzen, wenn und soweit dies aufgrund von Netzkapazitäten, aus Sicherheitsgründen oder zur Durchführung notwendiger technischer Maßnahmen oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist. Trisor wird solche einschränkenden Maßnahmen oder Unterbrechungen den Kunden nach Möglichkeit vorzeitig über die Digitale Plattform bzw. per E-Mail anzeigen.

 

12. Vertragslaufzeit, Kündigung 

12.1
Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist seitens jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat bei monatlichen Zahlungen zum nächsten vollen Vertragsmonat bzw. bei jährlichen (oder für einen mehrjährigen Zeitraum geleisteten) Zahlungen mit einer Frist von (1) Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres, welches mit Schließfachfreischaltung beginnt, kündbar. Bestandteile des Mietvertrages können nicht einzeln gekündigt werden.

12.2
Wenn ein Kunde einer Änderung bzw. einem Änderungsangebot nach Ziffer 7.2 oder Ziffer 15.3 fristgemäß widerspricht oder es ablehnt, hat der Kunde die dort genannten Kündigungsrechte und haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum nächsten vollen Vertragsmonat ordentlich zu kündigen.

12.3
Die Kündigung erfolgt aus Sicherheitsgründen ausschließlich elektronisch über die Digitale Plattform unter der zur Registrierung verwendeten E-Mail Adresse. 

12.4
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten von Trisor liegt insbesondere vor:

a) wenn der Mieter mit der Entrichtung des fälligen Mietzinses oder sonstigen Gebühren länger als zwei (2) Wochen in Rückstand ist und Trisor dem Mieter erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von mindestens einer (1) Woche gesetzt hat; oder

b)bei Verstoß des Mieters gegen die Sicherheitsvorschriften der Ziffer 7.2 oder Abgabe einer falschen Persönlichen Versicherung.

12.5
Der Mieter ist verpflichtet, das Schließfach zum Vertragsende zu räumen. Räumt der Mieter das Schließfach nicht fristgerecht oder bestätigt er dessen Räumung nicht, ist Trisor berechtigt, das Schließfach auf Kosten des Mieters in Gegenwart eines Zeugen unter Aufnahme eines Protokolls von Fachpersonal öffnen zu lassen und den Inhalt des Schließfachs gerichtlich zu hinterlegen. Trisor wird den Mieter hierüber in Textform (§ 126b) benachrichtigen. Die Kosten dieser Öffnung trägt in vollem Umfang der Mieter. Trisor ist berechtigt, die in dem jeweiligen Schließfach vorgefundenen Gegenstände freihändig zu verwerten, soweit dies zur Deckung der entstandenen Kosten erforderlich ist.

 

13. Datenschutz

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden oder dessen Vertretern bzw. Legitimierten Personen erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der gesonderten Datenschutzerklärung von Trisor unter https://www.trisor.de/datenschutz/.

 

14. Widerrufsrecht für Verbraucher 

___________________________________________________________________________ 

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Trisor GmbH, E-Mail: widerruf@trisor.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs, wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung

 __________________________________________________________________________

15. Schlussbestimmungen 

15.1 Anwendbares Recht
Für den Mietvertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

15.2 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, wenn und soweit der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt für Mieter, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegen oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15.3 Änderungen 

15.3.1 Änderungsangebot
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Mietvertrages werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit Trisor im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. 

15.3.2 Annahme durch den Kunden
Die von Trisor angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. 

15.3.3 Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn a) das Änderungsangebot der Trisor erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Mietvertrages aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für Trisor zuständigen nationalen oder internationalen Behörde nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Trisor in Einklang zu bringen ist und b) der Kunde das Änderungsangebot der Trisor nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Trisor wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. 

15.3.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion.
Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung 

(i) bei Änderungen dieser Ziffer 15.3 und Ziffer 7.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Kundenverträgen oder 

(ii) bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder 

(iii) bei Änderungen von Vereinbarungen, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder 

(iii) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder 

(iv) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Trisor verschieben würden. In diesen Fällen wird Trisor die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen. 

15.3.5 Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
Macht Trisor von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Trisor den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen. 

15.3.6 Zustimmungsfiktion bei Kunden, die keine Verbraucher sind
Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, findet abweichend von den Absätzen 15.3.3 a) und 15.3.4 bei jedem Änderungsangebot von Trisor die Zustimmungsfiktion bezüglich der Annahmeerklärung des Kunden Anwendung; die Maßgaben nach den Absätzen 15.3.1, 15.3.2, 15.3.3 b) und 15.3.5 bleiben unberührt.

15.4 Sprache
Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen Trisor und dem Kunden ist Deutsch.

15.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem mit den nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgten Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.

Stand Februar 2024

Datenschutzerklärung: https://www.trisor.de/datenschutz/

Preis-Leistungsverzeichnis: https://www.trisor.de/preise-und-groessen/

S