Gibt es Gegenstände, die nicht eingelagert werden dürfen?
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Die Schließfächer dürfen ausschließlich zur Aufbewahrung von Gütern genutzt werden, von denen jeweils keine Gefahr für unsere Kund:innen ausgeht bzw. die Funktionsfähigkeit der Schließfachanlage nicht beeinträchtigen können. Das Schließfach darf insbesondere nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen – insbesondere feuergefährlichen – Gegenständen oder Gütern verwendet werden.
Darüber hinaus ist die Einlagerung von Gegenständen verboten, soweit das Gesetz den Besitz, den Gebrauch oder die Verwahrung solcher Gegenstände verbietet. Alle Informationen hierzu finden Sie in unseren AGB.