Gibt es Auskunftspflichten gegenüber Behörden?

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Grundsätzlich ist Trisor zur strengen Geheimhaltung aller Kundendaten verpflichtet. Anders als z.B. bei Bankkonten gibt es kein automatisiertes Abrufverfahren seitens der Behörden. Mangels Kenntnis vom Schließfachinhalt kann Trisor Behörden gegenüber diesbezüglich auch keinerlei Auskunft erteilen.

Hinsichtlich des Bestehens des Schließfachmietvertrages mit Trisor:

Ohne entsprechende Aufforderung ist Trisor nur im Falle des Versterbens der Schließfachinhaber:in zur Meldung verpflichtet. Bei entsprechender behördlicher Aufforderung  (z.B. Anordnung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts) und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erteilt Trisor die entsprechenden Auskünfte im erforderlichen Umfang.