AGB
Stand Mai 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Trisor Nürnberg GmbH und Co. KG, Nürnberg
- Geltungsbereich
1.1 Leistungen. Die Trisor Nürnberg GmbH, Winklerstraße 15, 90403 Nürnberg, (nachfolgend: „Trisor“) vermietet über ihre Webplattform unter der Internetadresse www.trisor.de sowie über eine darüber nutzbare passwortgeschützte, webbasierte oder zum Download verfügbare Software einschließlich mobiler Applikation (gemeinsam „Software“) (das gesamte Online-Leistungsangebot die „Digitale Plattform“) digital gesteuerte Wertschließfächer (nachfolgend: „Schließfach“ bzw. „Schließfächer“). Jedes Schließfach wird in den von Trisor betriebenen Tresorräumen (nachfolgend: „Standorte“) gelagert und ist für den Kunden über einen elektronisch gesteuerten Schließfach-Lademechanismus sowie ein elektronisch wie physisch gesichertes SB-Terminal mit einem zweistufigen Authentifizierungsverfahren (z.B. PIN-geschützter Karte, Fingerabdruck-Scan, OTP-Einmalcode) zugänglich. Zudem erbringt Trisor weitere begleitende Leistungen, wie bspw. die Sicherung des Standorts und des SB-Terminals (nachfolgend: „Services“) (Digitale Plattform, Zurverfügungstellung des Schließfachs und sonstige Dienstleistungen nachfolgend gemeinsam: die „Leistungen“).
1.2 Umfang. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge, welche Trisor mit ihren Kunden (nachfolgend: „Kunden“ bzw. bei Abschluss eines Schließfach-Mietvertrags „Mieter“) abschließt. Abweichende und/oder entgegenstehende AGB erkennt Trisor nicht an.
- Vertragsschluss, persönliche Daten
2.1 Vertragstypen. Mit der Registrierung des Kunden auf der Trisor-Plattform kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Trisor und dem Kunden gemäß diesen AGB über die Nutzung der Digitalen Plattform (nachfolgend: „Plattform-Nutzungsvertrag“) zustande. Im Zuge der Registrierung hat der Kunde die Möglichkeit, digital über die Online-Plattform einen Mietvertrag über das Schließfach und die Erbringung der begleitenden Dienstleistungen durch Trisor abzuschließen (nachfolgend: „Mietvertrag“) (beide Verträge gemeinsam nachfolgend: „Kundenvertrag“). Der Kunde erkennt an, dass mit dem Kundenvertrag kein Verwahrvertrag gemäß § 688 BGB abgeschlossen wird, d.h. dass Vertragsgegenstand nicht die Obhut über die im Schließfach befindlichen Gegenstände, sondern lediglich die Überlassung des Schließfaches ist.
2.2 Vertragsschluss (Registrierung)
2.2.1 Registrierung. Um die Digitale Plattform nutzen zu können und ein Schließfach zu reservieren, ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist möglich für volljährige natürliche Personen (Privatperson oder gewerblicher Kunde) mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder Großbritannien. Die Registrierung kann zudem erfolgen für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Personengesellschaften, Genossenschaften und öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Kunden müssen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln, vgl. auch Ziffer 3.2.
2.2.2 Die Registrierung und der Abschluss des Plattform-Nutzungsvertrags erfolgt vor Ort am jeweiligen Standort durch Unterzeichnung eines Dokumentes mit Auswahl des Trisor-Standortes, der Schließfachgröße sowie Eintragung von Anrede, Vor- und Nachname sowie E-Mailadresse oder aber digital in den folgenden Schritten:
(a) Der Kunde wählt zunächst den Trisor-Standort aus, an dem ein Schließfach gewünscht wird.
(b) Der Kunde wählt die gewünschte Schließfachgröße aus. Der Kunde kann für seinen Schließfach-Mietvertrag zwischen den Schließfachgrößen Klein, Mittel und Groß zu den nachfolgend genannten Parametern (Größenangaben in Millimetern) wählen:
(I) Klein (S) mit einer maximalen Zuladung von bis zu 3kg
(II) Mittel (M) mit einer maximalen Zuladung von bis zu 10kg
(III) Groß (L) mit einer maximalen Zuladung von bis zu 20kg
(c) Der Kunde gibt Anrede, Vor- und Nachname, seine E-Mailadresse sowie ggf. weitere, von Trisor nach den gesetzlichen Vorschriften zu erhebende Daten, insbesondere nach § 154 Abs. 2 S. 2 AO in Verbindung mit § 11 Abs. 4 und Abs. 6 GWG, an.
(d) Der Kunde prüft die angegeben Daten und bestätigt diese mit Klick auf „Jetzt reservieren“.
2.2.3 Registrierungsdaten. Bei der Registrierung hat der Kunde wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den abgefragten Daten, einschließlich der nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben gemäß Ziffer 3 („Registrierungsdaten“) zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Registrierungsdaten nach erfolgter Registrierung stets aktuell sind. Die Angabe falscher Registrierungsdaten oder das Unterlassen deren Aktualisierung ist unzulässig; in schwerwiegenden bzw. Wiederholungsfällen kann der Plattform-Nutzungsvertrag und / oder der Kundenvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden, und der Kunde von einer erneuten Registrierung auf der Digitalen Plattform ausgeschlossen werden.
2.2.4 Nutzungsvertragsschluss. Nach Abschluss der Registrierung sendet Trisor als Plattformbetreiber dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail zu („Registrierungsnachricht“), mit deren Absendung der Plattform-Nutzungsvertrag mit den hierin geregelten Leistungen über die Website bzw. App von Trisor abgeschlossen ist („Nutzungsvertragsschluss“). Mit dem Vertragsschluss ist der Zugang des Kunden zur Digitalen Plattform („Nutzer-Account“) wirksam eingerichtet; nach Vergabe sowie Bestätigung eines Passworts kann der Kunde seine persönlichen Daten jederzeit einsehen. Die Reservierung und Freischaltung des Schließfaches sowie die Schließfach-Miete erfolgen entgeltlich gemäß den folgenden Bestimmungen.
2.2.5 Plattform-Leistungen. Mit wirksamem Nutzungsvertragsschluss ist der Kunde zur Inanspruchnahme der digitalen Plattform berechtigt, d.h. die folgendenLeistungen sind – entweder umgehend oder aufgrund technischer Beschränkungen erst nach erfolgter Schließfach-Freischaltung (Ziffer 2.3.2) zu den nachfolgend geregelten Konditionen verfügbar:
(a) Schließfach-Reservierung
(b) Registrierung und Entfernen von Zugriffsberechtigten (entgeltlich, Ziffer 2.3.5)
(c) Abruf des Zugriffsprokotolls des Schließfaches
(d) Änderung der hinterlegten persönlichen Daten
(e) Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels
(f) Abruf von Rechnungen und der Zahlungshistorie
(g) Temporäre und dauerhafte Sperrung der Authentifizierungswege (z.B. der Zugangskarte)
2.2.6 Schließfach-Reservierung, aufschiebend bedingter Mietvertrag.
(a) Schließfachauswahl. Während der Registrierung hat der Kunde bereits die gewünschte Größe des Schließfaches ausgewählt (Ziffer 2.2.2(b)). Vorbehaltlich der Verfügbarkeit weiterer Größen am Freischaltungstag kann die gewünschte Größe während des Freischaltungstermins abhängig von der Verfügbarkeit mit Zustimmung von Trisor geändert werden.
(b) Aufschiebende Bedingung. Der Mietvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung seitens Trisor über die wirksame ID-Prüfung und Schließfachfreischaltung gemäß Ziffer 2.3 („Bedingungseintritt“).
(c) Reservierungsverhältnis. Bis zum Bedingungseintritt besteht zwischen den Parteien ein Reservierungsverhältnis, d.h. der Kunde hat einen Anspruch (ggf. gegen Zahlung einer Freischaltungsgebühr gem. Ziffer 6.3) auf Zurverfügungstellung eines Schließfachs (Ziffer 2.3), sobald der Mietvertrag wirksam wird. Sofern am gewählten Standort kein Schließfach für den Kunden verfügbar ist, wird der Kunde im Rahmen der Registrierung hierüber informiert und kann wählen, ob er den Registrierungsvorgang abbrechen oder eine Nachricht erhalten will, sobald ein Schließfach frei wird; im letzteren Fall kann der Kunde im Rahmen der Registrierung auswählen, ob er die Schließfach-Reservierung zu dem angegeben Zeitpunkt, über den er von Trisor per E-Mail informiert wird („Reservierungsbestätigung“), beginnen möchte. Die Schließfachreservierung gilt für einen Zeitraum von vier (4) Wochen ab Erhalt der Registrierungsnachricht bzw. der Reservierungsbestätigung („Reservierungszeitraum“) bei bereits eröffneten Standorten, oder ab Eröffnungsdatum (bei Reservierungen, welche vor Eröffnung des Standortes getätigt wurden). In diesem Zeitraum kann der Kunde den Prozess der Schließfach-Freischaltung beginnen.
(d) Reservierungsgebühren. Während des Reservierungszeitraums fällt grundsätzlich noch kein Mietzins gemäß Ziffer 6 an. Vereinbart der Kunde jedoch innerhalb des Reservierungszeitraums keinen Freischaltungstermin (Ziffer 2.3.1) oder nimmt er einen verbindlich vereinbarten Freischaltungstermin nicht wahr, wird nach einem Monat eine monatliche Reservierungsgebühr in Höhe des vollen Mietzinses fällig. Freischaltungstermine sind bis zu 48 Stunden vor dem Termin elektronisch über die Plattform änderbar; danach sind sie verbindlich. Der Kunde bestätigt die Zahlungspflicht und die Zahlungsart (Ziffer 2.2.7 findet Anwendung) im Rahmen der digitalen Vornahme der Reservierung.
(e) Ende des Reservierungszeitraums. Der Reservierungszeitraum endet vorzeitig mit der erfolgreichen Schließfach-Freischaltung. Vereinbart der Kunde trotz erfolgreicher ID-Prüfung (Ziffer 2.3.1) länger als zwei (2) Monate nach Abschluss des Plattform-Nutzungsvertrages keinen Termin zur Freischaltung oder schlägt die ID-Prüfung fehl, ist Trisor berechtigt (aber nicht verpflichtet), den Reservierungszeitraum zu beenden; in diesem Fall wird die Reservierungsgebühr für angebrochene Monate in voller Höhe berechnet und nicht zurückerstattet.
2.2.7 Zahlungsarten. Der Kunde kann unter den nachfolgend genannten sowie ggf. weiteren auf der Digitalen Plattform angegebenen Zahlungsarten wählen.Aufgrund technischer oder standortbedingterEinschränkungen hat der Kunde keinen Anspruch auf ein bestimmtesZahlungsverfahren oder Zahlungsmodalitäten. Die angebotenen Zahlungsmethoden sind grundsätzlich für den Kunden kostenfrei nutzbar:
(a) Kreditkarte (nur bei online-Registrierung)
(b) Paypal
(c) Lastschriftverfahren
(d) Barzahlung
2.2.8 Schutz von Zugangsdaten. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort,Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ausschließlich er ist verantwortlich für sämtliche über seinen Nutzer-Account ablaufenden Handlungen. BeiMitverschulden von Trisor bleibt § 254 BGB unberührt. Sofern Anhaltspunkte für den Missbrauch des Nutzer-Accounts bestehen oder Dritte dennoch Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, dies Trisor umgehend anzuzeigen. Trisor wird die Zugangsdaten des Nutzers nicht an Dritte weitergeben und diese nicht per E-Mail oder Telefon bei ihm abfragen.
2.3 Schließfach-Freischaltung 2.3.1 ID-Prüfung. Nach Abschluss der Registrierung und vor Auswahl eines Freischaltungstermins müssen die von dem Kunden angegebenen Registrierungsdaten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 154 Abs. 2 S. 2 AO inVerbindung mit §§ 12 und 13 GWG, überprüft werden („ID-Prüfung“). Hierzu muss der Kunde sich – soweit er eine natürliche Person ist – durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Sinne des Geldwäschegesetzes identifizieren.Entsprechendes gilt für Verfügungsberechtigte, auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte. Zur ID-Prüfung von Kunden, die keine natürlichenPersonen sind, wird Trisor die gesetzlich erforderlichen Nachweise verlangen und der Kunde ist verpflichtet, diese beizubringen. Zur Durchführung derID-Prüfung kann der Kunde aus mehreren Varianten wählen, soweit gesetzlich zugelassen; darunter beispielsweise die ID-Prüfung im Wege des Postident-Verfahrens über die Deutsche Post AG. Für den Fall, dass dieID-Prüfung über einen beauftragten Dienstleister durchgeführt wird, gelten dieBestimmungen des Dienstleisters. Aufgrund technischer oder standortbezogenerBeschränkungen hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Variante zurDurchführung der ID-Prüfung. Die ID-Prüfung ist für den Kunden kostenfrei. Verweigert der Kunde die Angabe der gesetzlich erforderlichen Daten, sind diese oder erweisen sie sich als unvollständig, unrichtig oder können die Angaben, z.B.mangels rechtzeitiger Vorlage gesetzlich hierfür vorgesehener Mittel (insb. Ausweise, Registerauszüge) nicht gesetzeskonform überprüft werden oder ergibt sich vor oder im Zuge der ID-Prüfung ein Geldwäscheverdacht oder sonstigeHinweise auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten behält sich Trisor vor, dieGeschäftsbeziehung mit dem Kunden abzulehnen oder, sofern sie schon begründet wurde, aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
2.3.2 Freischaltungstermin. Der Kunde kann einen persönlichen Termin zur Freischaltung eines Schließfaches am gewählten Standort vereinbaren („Freischaltungstermin“). Im Rahmen des Freischaltungstermins wird die elektronische Freischaltung durchgeführt, die der Kunde in seinem Kunden-Account oder per E-Mail bestätigen muss und nach welcher das Schließfach benutzbar ist („Schließfach-Freischaltung“). Am Freischaltungstermin muss der Kunde bzw. die für ihn Legitimierte Person ein gültiges Ausweisdokument mitführen, dass zur ID-Prüfung (Ziffer 2.3.1) genutzt wurde. Dieses muss für Scans maschinenlesbar sein.
2.3.3 Kundenkarte, Biometrische Erfassung und Schlüsselübergabe. Im Rahmen der Schließfach-Freischaltung wird auf Basis einer digital separat zu erteilenden Einwilligungserklärung des Kunden der Fingerabdruck des Kunden bzw. der Legitimierten Person über einen elektronischen Scanner erfasst und auf der Kundenkarte des Kunden („Kundenkarte“) gespeichert („Biometrische Erfassung“). Die biometrischen Daten des Kunden werden ausschließlich auf seiner Kundenkarte gespeichert. Unmittelbar vor der Biometrischen Erfassung vergibt der Kunde über eine Hardware-Vorrichtung vor Ort eine persönliche PIN für seine Kundenkarte („PIN“), welche dem Kunden zuvor, gemeinsam mit 2 Schlüsseln, am Standort übergeben wurde. Die Biometrische Erfassung ist für den Abschluss des Mietvertrages zwingend. Die Vervielfältigung des Schlüssels ist ausdrücklich untersagt.
2.3.4 Zugang zum Schließfach. Die Kombination der Authentifizierungsmittel ermöglicht dem Kunden Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich das bzw. die SB-Terminals befinden. Nach Auswahl eines leeren SB-Terminals kann der Kunde am SB-Terminal Zugriff auf das Schließfach nur dann erhalten, wenn er sich mit seinen Authentifizierungsmitteln und Schlüssel identifiziert hat.
2.3.5 Legitimierte Personen.(a) Sofern der Kunde eine natürliche Person ist, kann er über die digitale Plattform bis zu drei (3) Bevollmächtigte für die Nutzung des Schließfachs (jeder ein „Bevollmächtigter“) benennen, welche durch Anrede, Vor- und Nachname sowie E-Mail Adresse eingetragen werden und über Trisor im Namen des Kunden eine Einladung erhalten. Ein Anspruch auf Zulassung einer Legitimierten Person besteht, soweit der Kunde eine natürliche Person ist, nur bei Angehörigen des Kunden (§ 15 der Abgabenordnung (AO)). Trisor behält sich vor andere Personenkreise nicht als legitimierte Personen zuzulassen. Der oder die Bevollmächtigte muss sodann selbst die ID-Prüfung und sowie Freischaltung nach 2.3.2 und 2.3.3 durchlaufen und erhält gegen Zahlung einer Gebühr seine eigene Kundenkarte. Die Gebühr wird nach erfolgter Freischaltung automatisch dem hinterlegten Zahlungsmittel des Kunden in Rechnung gestellt und ist je nach gewähltem Zahlungsmittel (Ziffer 2.2.7) umgehend zahlbar. Ist das gewählte Zahlungsmittel die Barzahlung, ist die Gebühr im Zuge der Freischaltung vor Ort zu begleichen.
(b ) Sofern der Kunde keine natürliche Person ist, ist er berechtigt, über seinen Kunden-Account bis zu zwei (2) in einem elektronisch öffentlich einsehbaren Register(Gesellschaftsregister, Handelsregister) eingetragene gesetzlicheVertretungsberechtigte (insbesondere Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen)(„Gesetzliche Vertreter“) und bis zu zwei (2) zusätzlichen Bevollmächtigten für die Nutzung des Schließfaches zu benennen; Sätze 4-6 des vorstehenden Absatz(a) gelten entsprechend. Bevollmächtigte im Sinne der vorstehenden Absätze (a),(b), Ziffer 4.4 sowie Gesetzliche Vertreter werden jeweils als „LegitimiertePersonen“ definiert.
2.3.6 Verlust der Kundenkarte. Bei Verlust einer Kundenkarte durch den Kunden oder Legitimierte Personen hat der Kunde Trisor unverzüglich zu unterrichten und die jeweilige Karte sperren zu lassen. Der Kunde haftet fürSchäden, die im Zusammenhang mit dem Verlust einer auf ihn oder LegitimiertePersonen ausgestellten Kundenkarte entstehen. Eine Sperrung ist jederzeit über die entsprechende Funktion im Kundenbereich der Digitalen-Plattform möglich. ImKundenbereich kann der Kunde anschließend die Ausstellung einer neuenKundenkarte beantragen. Für die Abholung einer neuen Karte muss über den digitalen Kundenbereich ein persönlicher Termin am Standort vereinbart werden, da die biometrischen Merkmale erneut erfasst werden müssen. Für diesen Vorgang erhebt Trisor eine Gebühr.
2.3.7 Verlust des Schlüssels. Bei Verlust des Schließfachschlüssels ist Trisor unverzüglich über den Kundenbereich derDigitalen Plattform zu unterrichten. Aufgrund technischer Beschränkungen ist die Anfertigung einer Schlüsselkopie nicht möglich, sodass im Verlustfall dasSchließfach geöffnet und ein neues Schloss eingebaut werden muss. DieKosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Eine Anfertigung vonSchlüsselkopien ist ausdrücklich untersagt.
- Aufzeichnungs- und Auskunftspflichten
3.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass Trisor als Überlasser von SchließfächernAufzeichnungs- und Auskunftspflichten gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung(AO) unterliegt. Insofern ist Trisor verpflichtet, sich vor Freischaltung desSchließfachs Gewissheit über die Person und Anschrift jedesVerfügungsberechtigten und jedes wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, z.B. in einer Datei, festzuhalten. Trisor hat insoweit sicherzustellen, dass Trisor den gesetzlich zuständigen Behörden jederzeitAuskunft erteilen kann, wer als Kunde oder Legitimierte Person über den Inhalt eines Schließfachs verfügungsberechtigt bzw. wirtschaftlich Berechtigter imSinne des GWG ist. Zu diesem Zweck wird ein für Dritte nicht einsehbares elektronisches Verzeichnis der Verfügungsberechtigten geführt. Die Gültigkeit der Daten darf kontinuierlich überwacht und ihre Aktualität in angemessenemAbstand abgefragt werden.
3.2 Vor diesem Hintergrund wird der Kunde mindestens fünf (5) Tage, im Ermessen von Trisor sind unter Umständen auch geringere Vorlaufzeiten möglich, vor seinem Freischaltungstermin Trisor insbesondere die nachfolgend genannten Daten mitteilen und Trisor unaufgefordert und unverzüglich etwaige zukünftigeÄnderungen dieser Daten über sein Nutzerprofil elektronisch mitteilen:
a) Im Fall, dass der Kunde eine Privatperson ist:
- Vor- und Nachname
- Geburtsort, Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift
- Bestätigung dass der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.
b) Im Fall, dass der Kunde keine natürliche Person ist:
- Firma bzw. Name
- Rechtsform
- Anschrift des Sitzes bzw. der Hauptniederlassung
- Nummer in einem elektronisch einsehbaren Handels-/Gesellschafts- /Genossenschaftsregister oder anderes gesetzlich vorgeschriebenes Register
- Vertretungsberechtigte (bspw. Vorstände, Geschäftsführer) unter Angabe deren Vor- und Nachnamens, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung
- Geschäftliche e-mail Adresse
- Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte an dem Kunden halten (einschließlich diese betreffenden Informationen gemäß der vorstehenden Absätze dieses lit. b))
- Bestätigung, dass der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.
Der Kunde ist verpflichtet, Trisor die Unterlagen vorzulegen, die zur Überprüfung seiner Angaben nach §§ 154 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit §§ 12 und 13 GWG erforderlich sind. Bei Privatpersonen erfolgt eine Überprüfung in der Regel anhand des Personalausweises oder Reisepasses über Identitätsnachweis durch einen von Trisor bevorzugten Online-Identifikations-Anbieter oder vor Ort durch Trisor Personal. Entsprechendes gilt für Legitimierte Personen und wirtschaftlich Berechtigte.
3.3 Sofern ein Kunde die unter Ziffer 3.2 genannten Informationen nicht in der vorgeschriebenen Form zur Verfügung stellen kann, ist Trisor berechtigt, die Identität anhand geeigneter Daten bzw. Unterlagen zu überprüfen. Zudem behält sich Trisor das Recht vor, die Legitimationsnachweise auch nach der Durchführung der ID-Prüfung stichprobenweise bei Betreten der Geschäftsräume im Original zu überprüfen.
- Schließfach-Mietvertrag
4.1 Nach erfolgreicher Schließfach-Freischaltung gemäß Ziffer 2.3 vermietet Trisor an den Mieter das im Rahmen der Schließfach-Freischaltung näher bezeichnete Schließfach im Tresorraum des im Rahmen der Schließfach-Freischaltung näher bezeichneten Standorts. Der Mietvertrag wird mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß Ziffer 2.2.6(b) wirksam.
4.2 Die Rechte aus diesem Mietvertrag sind nicht übertragbar. Eine Untervermietung oder Nutzungsüberlassung des Schließfachs sowie die Einlagerung von Gegenständen Dritter sind nicht gestattet.
4.3 Der Zugriff auf ein Schließfach kann aus Sicherheitsgründen nur durch den Kunden und Legitimierte Personen erfolgen.
4.4 Stirbt ein Mieter, so ist der Zugang zum jeweiligen Schließfach dem Erben unter Vorlage eines Erbscheins, bei mehreren Erben einem (1) von diesen gemeinschaftlich schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage eines Erbscheins, oder einem Testamentsvollstrecker unter Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu gewähren. Trisor wird die Unterlagen rechtlich prüfen und nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung eine Anpassung der im System hinterlegten Legitimierten Personen ermöglichen. Mehrere Erben haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu benennen; dieser hat eine schriftliche Vollmacht der Erben vorzulegen. Jeder Erbe, Bevollmächtigte oder Testamentsvollstrecker hat das Legitimierungsverfahren im Sinne von Ziffern 2.3.5 und 3 zu durchlaufen. Etwaige gesetzliche Meldepflichten von Trisor bleiben unberührt.
- Zugang zur Mietsache
5.1 Der Mieter erhält mit Abschluss der Freischaltung eine personalisierte Kundenkarte („Zugangskarte“) sowie PIN, die ihm täglich 24 Stunden (ausgenommen zu Zeiten notwendiger Wartungsarbeiten, bei technischen Defekten oder bei Betriebsunterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung) Zugang zu einem nur Kunden mit Zugangskarte und PIN zugänglichen verschlossenen Raum („Terminal-Bereich“) gibt, in welchem das SB-Terminal für den Zugriff auf das Schließfach aufgebaut ist. Der Kunde bzw. Legitimierte Personen dürfen den Terminal-Bereich grundsätzlich nur allein betreten. Der Kunde bzw. die Legitimierten Personen haben die für den Terminal-Bereich und den Standort jeweils geltende Hausordnung zu beachten.
5.2 Der Terminal-Bereich wird durch eine Videoaufzeichnung gesichert. Aufgenommen werden dabei die den Terminalbereich betretenden und dort verweilenden Personen, nicht aber die Einbringung oder Entnahme von Gegenständen aus der Schließfach-Kassette. Mit Abschluss des Kundenvertrages erteilen die Kunden ihr Einverständnis mit der vorgenannten Videoaufzeichnung. Das Einverständnis ist während der Laufzeit des Kundenvertrages nicht widerrufbar.
5.3 Der Mieter ist für die sichere Aufbewahrung der Karte allein verantwortlich. Die im Zusammenhang mit Verlust einer Zugangskarte oder einem sonstigen Authentizifierungsmittel anfallenden Kosten trägt der Mieter. Es gilt im Übrigen Ziffer 2.3.6
5.4 Der Mieter ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Verschluss des Schließfachs Sorge zu tragen. Verursacht der Kunde Anlagendefekte und -ausfälle aufgrund unsachgemäßer Benutzung des angemieteten Schließfaches (z.B. aufgrund von Überfüllung hochgewölbte Deckel, unverschlossene Schließfächer mit hochstehendem Deckel, heraushängende Gegenstände aus dem Schließfach, Gewaltanwendung bei Ab- und Aufschließen des Schließfaches und damit verbundenen Beschädigungen an Schlüsseln und Schließfach) ist der Kunde Trisor gegenüber zum Ersatz des entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Trisor wird dem Kunden solche Schäden in Rechnung stellen. Handlungen der für den Kunden auftretenden Legitimierten Personen hat sich der Kunde zurechnen zu lassen.
- Mietzins, Kosten
6.1 Mietzins. Der Mieter zahlt für die Miete des Schließfaches einen im Rahmen der Registrierung vereinbarten monatlichen Mietzins, zahlbar jeweils mit Schließfach-Freischaltung und sodann jeweils in den nachfolgenden Monaten für den jeweils begonnenen Monat im Voraus. Wenn der Kunde im Rahmen des Abschlusses des Kundenvertrags die Option wählt, den Mietzins für ein (1) Jahr oder länger im Voraus zu entrichten, gewährt Trisor dem Mieter einen im Kundenvertrag näher bestimmten Rabatt auf den jährlichen Mietzins.
6.2 Entgelte und deren Änderung.
6.2.1 Entgelte im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Die Höhe der Entgelte für die im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern üblichen Leistungen der Trisor ergibt sich aus dem Preisaushang und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, soweit hierin oder in den Kundenverträgen keine besonderen Entgelte genannt sind. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte.
6.2.2 Entgelte außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern. Außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern bestimmen sich die Entgelte für in Anspruch genommene Leistungen nach der getroffenen Vereinbarung, ergänzend nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Fassung.
6.2.3 Entgelte für sonstige Leistungen. Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann Trisor ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
6.2.4 Nicht entgeltpflichtige Tätigkeiten. Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Trisor bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, wird Trisor kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.
6.2.5 Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen. Änderungen von Entgelten für Leistungen der Trisor, die von Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Schließfach-Vermietung), können dem Kunden frühestens nach Ablauf von einem (1) Jahr ab Vertragsschluss und jeweils nur zum 30. Juni eines Jahres mit einem Vorlauf von zwei (2) Monaten angeboten werden, insbesondere um der Entwicklung der allgemeinen Marktverhältnisse und der laufenden Kosten Rechnung zu tragen. Hat der Kunde mit der Trisor im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Das Angebot der Entgeltänderung ist mit einer entsprechenden Begründung versehen. Widerspricht der Kunde der Anpassung in Textform binnen vier (4) Wochen nach Absendung der Mitteilung, bleibt der Mietzins unverändert. Im Übrigen gilt für den Fall des Widerspruchs Ziffer 11.2.
6.3 Anpassung von Entgelten bei Änderungen des anwendbaren Umsatzsteuersatzes. Hier oder in den Kundenverträgen als inklusive Umsatzsteuer bezeichnete Entgelte beruhen auf der Annahme der Geltung eines Umsatzsteuersatzes von 19%. Sofern der Umsatzsteuersatz geändert werden sollte, hat Trisor das Recht, die hier und in Kundenverträgen genannten Entgelte unter Anwendung eines geänderten Umsatzsteuersatzes zu verlangen. Das neue, von Trisor einforderbare, Entgelt errechnet sich in diesem Fall nach folgender Formel: Bisheriges Entgelt inkl. USt x 100/119 = Nettoentgelt; Neues Entgelt = Nettoentgelt + (Nettoentgelt x neuer anwendbarer Umsatzsteuersatz).
6.4 Freischaltungsgebühren. Nach erfolgter Freischaltung des Schließfaches zahlt der Kunde eine einmalige Einrichtungsgebühr welche die Durchführung der Schließfach-Freischaltung einschließlich ID-Prüfung, Biometrischer Erfassung des Kunden bzw. im Fall von juristischen Personen der ersten Legitimierten Person und die Zurverfügungstellung einer Kundenkarte sowie eines Satzes Schließfachschlüssel umfasst. Für die zweite Legitimierte Person pro Kunde erhebt Trisor eine Gebühr. Die vorgenannten Kosten werden nach Durchführung des Verfahrens zur Schließfachfreischaltung gemäß Ziffer 2.3 automatisch dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet bzw. sind bei Barzahlung unverzüglich am jeweiligen Standort zu bezahlen. Sofern der Kunde in das Verfahren zur Schließfach-Freischaltung durch Beginn der ID-Prüfung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist eintritt, sind die Gebühren durch Trisor nicht zurück zu erstatten.
6.5 Zahlungsweise. Der vereinbarte Mietzins ist je nach Zahlungsfrequenz monatlich oder jährlich (bzw. bei einem vereinbarten längeren Zeitraum zu dessen Beginn) im Voraus, kostenfrei an den Vermieter auf das im Rahmen der Registrierung angegebene Konto zu zahlen. Der Kunde kann alternativ die bei der Registrierung angegebenen Zahlungsweisen nutzen (vgl. Ziffer 2.2.7). Die Zahlung ist jeweils spätestens zum wiederholenden Stichtag der Schließfachfreischaltung zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Zahlung an. Kommt ein Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, ist Trisor unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, das jeweilige Schließfach bis zur vollständigen Begleichung der offenen Ansprüche zu sperren.
6.6 Rabatte. Im Zuge etwaiger Marketingmaßnahmen angebotene Rabatte (z.B. Marketingmaterial mit Rabattcodes) können nur von Personen in Anspruch genommen werden, die innerhalb der letzten 24 Monate vor Registrierung nicht in einem Vertragsverhältnis zu Trisor standen.
- Einbringungsfähige Gegenstände, Verantwortung des Mieters
7.1 Gegenstände. Die Schließfächer dürfen ausschließlich zur Aufbewahrung von Wertpapieren, Urkunden, Dokumenten, Datenträgern, Schlüsseln, Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck und vergleichbaren Gegenständen, von denen jeweils keine Gefahr für Leben oder Gesundheit anderer Kunden, die Funktionsfähigkeit und den ungestörten Betriebsablauf der Schließfachanlage, die Güte und Beschaffenheit der dort eingebrachten Gegenstände anderer Kunden und /oder für das Gebäude und keine Verunreinigungen ausgehen können, genutzt werden. Das Gewicht der eingelagerten Gegenstände darf das jeweils zugelassene Höchstgewicht (Ziffer 2.2.2(b)) nicht überschreiten.
7.2 Sicherheitsvorschriften. Das Schließfach darf insbesondere nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen – insbesondere feuergefährlichen – Sachen oder Gütern verwendet werden. Gefährliche Sachen bzw. Güter (Gefahrgut) sind nach den Gefahrgutvorschriften Stoffe und Gegenstände, von denen bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung während der Lagerung bzw. Verwahrung Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen oder die Umwelt ausgehen können. Darüber hinaus ist die Einlagerung von Gegenständen verboten, soweit das Gesetz den Besitz, den Gebrauch oder die Verwahrung solcher Gegenstände verbietet (z.B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Atomgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz).
7.3 Überwachung, Einsichtnahme. Der Schließfachinhalt wird in Bezug auf sein Gewicht bei jeder Einbringung in den Tresorraum geprüft. Eine weitere Prüfung des Schließfachinhalts erfolgt durch Trisor nicht. Der Mieter steht verschuldensunabhängig dafür ein, dass der jeweilige Inhalt seines Schließfachs stets den Sicherheitsvorschriften und den Anforderungen der Ziffer 7.1 entspricht („Persönliche Versicherung“). Bei begründetem Verdacht der Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften oder Verletzung der Ziffer 7.1 kann Trisor (a) das Fach durch entsprechenden technischen Maßnahmen sperren und (b) die Öffnung und Einsichtnahme in das Schließfach im Beisein des Mieters oder einer Legitimierten Person und / oder (c) die unverzügliche Räumung des Schließfachs verlangen. Kommt der Kunde einer dementsprechenden Aufforderung in Textform (§ 126 b BGB) nicht binnen einer (1) Woche nach, ist Trisor zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund und umgehender Räumung des Schließfaches auf Kosten des Kunden berechtigt.
7.4 Gefahr in Verzug. Sofern nach vernünftiger Einschätzung von Trisor der Schließfachinhalt Gefahren für Leib, Leben oder Sachen verursachen könnte, die durch Maßnahmen nach Ziffer 7.3 nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt werden können, oder falls eine entsprechende behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt ist Trisor berechtigt, das Schließfach auf Kosten des Kunden in Gegenwart eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe oder eines Polizeibeamten unter Aufnahme eines schriftlichen Protokolls von Fachpersonal öffnen zu lassen und den Inhalt des Schließfachs gerichtlich zu hinterlegen oder in eine sonstige behördliche Verwahrung zu geben. Trisor wird den Mieter hierüber in Textform (§ 126b BGB) benachrichtigen. Soweit dies nicht zur Verhinderung oder Beseitigung von Gefahren für Leib, Leben oder Sachen erforderlich ist, nimmt Trisor vom Inhalt der Schließfach-Kassette keine Kenntnis; insofern trifft Trisor auch keine Pflicht zur Nachprüfung, ob ein Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer 8.2 nachkommt.
7.5 Eigentum. Die in die Schließfächer und die darin befindlichen Kassetten eingebrachten Gegenstände verbleiben im Eigentum des Kunden. Trisor weist vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer Insolvenz von Trisor der Schließfachinhalt nicht in die Insolvenzmasse fallen würde, sondern dem Mieter auch im Fall einer Kündigung des Mietverhältnisses durch einen Insolvenzverwalter dem Mieter ein Herausgabeanspruch bezüglich der in seinem Eigentum stehenden Gegenstände zustünde.
- Versicherung
8.1 Standarddeckung. Für die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl, Vandalismus bei Einbruchdiebstahl und Raub innerhalb der Geschäftsräume haftet Trisor im Rahmen dieser AGB bis EUR 5.000,00 (fünftausend Euro) („Standardhaftungssumme“) pro Mietvertrag, ohne dass Trisor den Eintritt einer dieser Gefahren zu vertreten haben muss. Dafür hat Trisor als Versicherungsnehmer eine standortübergreifende Versicherung abgeschlossen, welche mindestens sämtliche Schließfächer eines Standortes umfasst. Diese verschuldensunabhängige Haftung geht den Regelungen aus Ziff. 9. vor und besteht nur soweit, als der Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gewährt. Die Versicherungsprämie bis zur Höhe der Standardhaftungssumme trägt Trisor. Bei Einlagerung höherer Werte trägt der Mieter die Obliegenheit, dies Trisor anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet bei Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber Trisor, den ihm durch eine vorstehend aufgeführte Gefahr entstandenen Schaden zu beweisen sowie den Inhalt des Schließfaches durch eigene Dokumentation nachzuweisen.
8.2 Dokumentation. Der Mieter hat für ausreichende Dokumentation der eingebrachten Werte in Form von Gutachten, Bildmaterial, Lieferscheinen, Rechnungen, etc. zu sorgen (Obliegenheit), um bei Geltendmachung eines Anspruchs entsprechende Nachweise führen zu können. Der Mieter ist verpflichtet, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen und Trisor evtl. Verlust oder Beschädigung schriftlich anzuzeigen.
8.3 Höherversicherung. Erhöhung der Haftungssumme. Trisor und Mieter können gesondert vereinbaren, dass die verschuldensunabhängige Haftung von Trisor für die in 8.1. genannten Gefahren auf höhere Beträge erweitert wird, für die Trisor die eigene Versicherungsdeckung erhöht. Hierdurch erhöhen sich die vom Mieter zu tragenden Kosten wie in der Vereinbarung zur Höherversicherung individuell zu vereinbaren.
- Haftung
9.1 Gesetzliche Haftung. Bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Trisor nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Haftungsbeschränkung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Trisor nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, welche/welcher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war/waren. Vorstehende Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Trisor.
9.3 Vorbehalt gesetzlich zwingender Haftung. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien seitens Trisor. Diese AGB enthalten keine Garantien im vorstehenden Sinne, d.h. eine Garantiehaftung kann sich nur aufgrund von individualvertraglichen Abreden ergeben. Solche Garantien ergeben sich keinesfalls aus allgemeinen Werbe- oder Produktinformationen auf der Digitalen Plattform.
9.4 Externe Links. Die Website der Digitalen Plattform enthält Links auf externe Webseiten Dritter. Auf die Inhalte dieser direkt oder indirekt verlinkten Webseiten hat Trisor keinen Einfluss. Für die Richtigkeit der Inhalte ist immer der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich, weshalb Trisor diesbezüglich keinerlei Gewähr übernimmt. Die fremden Webseiten hat Trisor zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keinerlei Rechtsverletzungen erkennbar. Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der von Trisor verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß kann Trisor nicht leisten. Falls Trisor Rechtsverletzungen bekannt werden, wird Trisor die entsprechenden Links sofort entfernen.
9.5 Der Schadenswert der eingelagerten Gegenstände ist nach deren objektivem Verkehrswert zu bestimmen; ideelle Werte (Liebhaber- oder Erinnerungswerte) bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.
- Technische Verfügbarkeit der Digitalen Plattform und des Schließfachs
10.1 Trisor strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine bestmögliche Verfügbarkeit der Digitalen Plattform und der Schließfächer der Mieter an. Die Zusage einer jederzeitigen Verfügbarkeit kann den Kunden jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Wartungs-, Sicherheits- und/oder Netzkapazitätsgründe sowie sonstige Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von Trisor können zur vorübergehenden Unterbrechung der Verfügbarkeit der Digitalen Plattform und der damit zusammenhängenden Leistungen, einschließlich der Zugänglichkeit der Schließfächer, führen. Dies bedeutet, dass Sie als Mieter ggf. vorübergehend aus technischen Gründen keinen Zugang zu Ihrem Schließfach haben könnten. Für technische Schwierigkeiten innerhalb der IT-Infrastruktur der Kunden und für sonstige Schwierigkeiten des Kunden bei der Bedienung der Digitalen Plattform haftet Trisor nicht. Zudem behält sich Trisor das Recht vor, die Zugänglichkeit der Digitalen Plattform vorübergehend zu beschränken oder auszusetzen, wenn und soweit dies aufgrund von Netzkapazitäten, aus Sicherheitsgründen oder zur Durchführung notwendiger technischer Maßnahmen oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist. Trisor wird solche einschränkenden Maßnahmen oder Unterbrechungen den Kunden nach Möglichkeit vorzeitig über die Digitale Plattform bzw. per E-Mail anzeigen.
- Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1 Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist seitens jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat bei monatlichen Zahlungen zum nächsten vollen Vertragsmonat bzw. bei jährlichen (oder für einen mehrjährigen Zeitraum geleisteten) Zahlungen mit einer Frist von (1) Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres, welches mit Schließfachfreischaltung beginnt, kündbar. Bestandteile des Kundenvertrages (Plattform-Nutzungsvertrag, Mietvertrag) können nicht einzeln gekündigt werden.
11.2 Wenn ein Kunde einer Änderung nach Ziffer 6.2 oder Ziffer 14.3 fristgemäß widerspricht, hat der Kunde die dort genannten Kündigungsrechte und haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum nächsten vollen Vertragsmonat ordentlich zu kündigen.
11.3 Die Kündigung erfolgt aus Sicherheitsgründen ausschließlich elektronisch über die Digitale Plattform unter der zur Registrierung verwendeten E-Mail Adresse. Die Kündigung des Plattform-Nutzungsvertrages hat automatisch die Kündigung des Mietvertrages zum selben Kündigungstermin zur Folge.
11.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten von Trisor liegt insbesondere vor:a) wenn der Mieter mit der Entrichtung des fälligen Mietzinses länger als zwei (2) Wochen in Rückstand ist und Trisor dem Mieter erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von mindestens einer (1) Woche gesetzt hat; oder b) bei Verstoß des Mieters gegen die Sicherheitsvorschriften der Ziffer 7.2 oder Abgabe einer falschen Persönlichen Versicherung.
11.5 Der Mieter ist verpflichtet, das Schließfach zum Vertragsende zu räumen. Räumt der Mieter das Schließfach nicht fristgerecht oder bestätigt er dessen Räumung nicht, ist Trisor berechtigt, das Schließfach auf Kosten des Mieters in Gegenwart eines Zeugen unter Aufnahme eines Protokolls von Fachpersonal öffnen zu lassen und den Inhalt des Schließfachs gerichtlich zu hinterlegen. Trisor wird den Mieter hier über in Textform (§ 126b) benachrichtigen. Die Kosten dieser Öffnung trägt in vollem Umfang der Mieter. Trisor ist berechtigt, die in dem jeweiligen Schließfach vorgefundenen Gegenstände freihändig zu verwerten, soweit dies zur Deckung der entstandenen Kosten erforderlich ist.
- Datenschutz
12.1 Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten des Kunden oder dessen Vertretern bzw. Legitimierten Personen erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der gesonderten Datenschutzerklärung von Trisor unter www.trisor.de/trisornuernberg/datenschutz. Der Kunde erklärt im Rahmen des Abschlusses des Kundenvertrags, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.
12.2 Sofern der Kunde von einem Kooperationspartner der Trisor einen Gutscheincode erhält und diesen bei der Anmeldung (siehe Punkt 2.2) nutzt, um einen monetären Vorteil zu erlangen (wie z.B: Freimonate) kann es zur Verifizierung der angegebenen Daten erforderlich sein, Kundendaten zum Datenabgleich an den Kooperationspartner zu übermitteln. Kunden, die bei Anmietung des Schließfachs einen Gutscheincode nutzen, stimmen dieser möglichen Datenweitergabe unwiderruflich zu.
12.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass er über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse während der Laufzeit des Mietvertrages von Trisor ungefragt in Zusammenhang mit dem Vertrag kontaktiert wird, z.B. damit Trisor ihn auf eine etwaige Höherversicherung aufmerksam machen kann. Der Kunde kann der Zusendung werblicher Mitteilungen jederzeit durch Mitteilung an Trisor in Textform widersprechen.
- Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Trisor Nürnberg GmbH & Co. KG, Winklerstraße 15, 90403 Nürnberg, E-Mail: widerruf@trisor.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
- Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht. Für den Kundenvertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Erfüllungsort, Gerichtsstand. Erfüllungsort ist Nürnberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg, wenn und soweit der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt für Mieter, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegen oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.3 Änderungen.
14.3.1 Änderungsangebot. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kundenvertrages, insbesondere des Plattform-Nutzungsvertrages werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit Trisor im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
14.3.2 Annahme durch den Kunden. Die von Trisor angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
14.3.3 Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn a) das Änderungsangebot der Trisor erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kundenvertrages aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für Trisor zuständigen nationalen oder internationalen Behörde nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Trisor in Einklang zu bringen ist und b) der Kunde das Änderungsangebot der Trisor nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Trisor wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
14.3.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung (i) bei Änderungen dieser Ziffer 14.3 und Ziffer 6.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Kundenverträgen oder (ii) bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder (iii) bei Änderungen von Vereinbarungen, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder (iii) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder (iv) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Trisor verschieben würden. In diesen Fällen wird Trisor die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
14.3.5 Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion. Macht Trisor von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Trisor den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
14.3.6 Zustimmungsfiktion bei Kunden, die keine Verbraucher sind. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, findet abweichend von den Absätzen 14.3.3 a) und 14.3.4 bei jedem Änderungsangebot von Trisor die Zustimmungsfiktion bezüglich der Annahmeerklärung des Kunden Anwendung; die Maßgaben nach den Absätzen 14.3.1, 14.3.2, 14.3.3 b) und 14.3.5 bleiben unberührt.
14.4 Sprache. Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen Trisor und dem Kunden ist Deutsch.
14.5 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem mit den nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgten Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.